Nur keine falsche Bescheidenheit….

In Arbeitszeugnissen sollten natürlich keine gefakten Tätigkeiten und/oder Qualifikationen aufgeführt sein. Auch vor einer zu übertriebenen (guten) Bewertung sollte gewarnt sein, weil das im Zweifel nach hinten losgeht. (Stichwort: Wegloben)

Aber – und darauf sollte man unbedingt achten, in einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das einem übrigens schon zusteht, wenn man das Unternehmen während der Probezeit verlässt, müssen unbedingt alle Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen aufgeführt und entsprechend bewertet sein. Denn das Zeugnis hat ja u. a. auch den Zweck einen potenziellen Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen. Denn die Personaler lesen bei Interesse an einem Bewerber gerade die letzten Arbeitszeugnisse sehr sorgfältig.

Das Auflisten der Tätigkeiten kann natürlich nach einer langen Betriebszugehörigkeit sehr aufwendig sein. Darum sollte man sich nicht auf den Arbeitgeber verlassen, sondern unbedingt selbst überlegen und ggf. diesen Bereich ergänzen. Ich habe ein Arbeitszeugnis gesehen, da wurde der Mitarbeiter, der über 27 Jahre im Unternehmen tätig war, mit einem Zeugnis abgespeist, das nur 5 oder 6 Sätze enthielt. Das geht so natürlich nicht! Kein Unternehmen würde einen Bewerber mit so einem Zeugnis einstellen!

Auch wenn wichtige Fähigkeiten nicht beurteilt werden, kann das eine negative Bedeutung haben. So darf in dem Zeugnis eines Vertriebsmitarbeiters z. B. keinesfalls die Bewertung seines Verhandlungsgeschicks und seines Auftretens sowie Ausdrucksvermögens fehlen. Fehlen solche Beurteilungen, wird dies in der Regel als „beredtes Schweigen“ negativ gewertet. Auch die soziale Kompetenz, das Verhalten und eure Weiterbildungsaktivität sollten unbedingt beurteilt und erwähnt werden.

Hier noch einmal ganz deutlich: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. In diesen beiden Links findet ihr, was so ein Zeugnis beinhalten muss:

https://arbeits-abc.de/das-qualifizierte-arbeitszeugnis/

https://karrierebibel.de/qualifiziertes-arbeitszeugnis/

Sollten in ihrem Betrieb z. B. Umstrukturierungen vorgenommen werden, der direkte Vorgesetzte wechseln oder sie bekommen einen neuen Aufgabenbereich zugeteilt, ist das ein Zeitpunkt, an dem man ohne Scheu ein Zwischenzeugnis verlangen sollte. Dazu rate ich unbedingt. Vor allem, wenn der direkte Vorgesetzte wechselt ist es wichtig, dass der ein Zeugnis ausstellt, da er ja die Leistung als Einziger wirklich beurteilen kann.

Liegt nun ein Arbeitszeugnis vor, und sie sind sich nicht sicher, ob es wirklich in Ordnung ist, scheuen sie sich nicht, Fachleute um Rat zu fragen. Das ist auf jeden Fall gut investiertes Kapital. Ich helfe gern bei der Formulierung oder Bewertung eines Zeugnisses. Meinen Entwurf kann man dem Arbeitgeber dann vorlegen und mit ihm besprechen. In vielen Fällen erleichtert und beschleunigt das die Anfertigung des Zeugnisses erheblich!

Ich freue mich auf Sie!

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