Gehaltsverhandlung – aber wie…

… ein heikles Thema. Gehaltsverhandlungen bei Neueinstellungen sind obligatorisch, Gehaltsverhandlungen im bestehenden Anstellungsverhältnis oft emotional aufgeladen. Leichter wird es, wenn man eine sachliche Grundlage für so ein Gespräch hat. Beispielsweise im Rahmen eines (hoffentlich jährlich durchgeführten) Beurteilungsgespräches. In diesem Fall kann man seine eigene Leistung dokumentieren und die als Basis für eine Gehaltsforderung verwenden.

Grundsätzlich sollte man als Angestellter immer top vorbereitet in so ein Gespräch gehen. Arbeitgeber sind ja von Natur aus eher zurückhaltend, wenn es um Gehaltserhöhungen geht. Gute Argumente f ü r eine Anpassung sind daher unerlässlich. Man sollte bloß nicht mit Gründen wie: Inflationsrate anpassen, höhere private Ausgaben, ich bin mal wieder dran oder womöglich: der Neue hat denselben Job, verdient aber mehr… kommen. Das Gespräch wird nicht erfolgreich enden!

Gründe für eine Gehaltserhöhung könnten sein: neuer oder erweiterter Verantwortungsbereich, erhöhte Arbeitsleistung (Überstunden) über einen längeren Zeitraum ohne Ende in Sicht, erreichte oder übertroffene Zielvorgaben, Qualifizierung zum Nutzen der Firma (Sprachen, direkt anwendbar auf das Aufgabengebiet oder Ausbildereignungsprüfung etc.) Was ich sagen will: man sollte versuchen, sachliche Argumente für eine Gehaltserhöhung zu bringen.

Aber Achtung: eine Erhöhung von 100 oder 200 Euro im Monat kann unter Umständen wenig bringen. Sowohl für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer. Interessanter können dann (z. T. steuerfreie) Nebenleistungen sein, die einem das Leben durchaus vereinfachen und sympathischer machen können. Diese Nebenleistungen könnte man auch bei einem neuen Job fordern, wenn man merkt, dass man sein gefordertes Gehalt nicht zu 100% durchsetzen kann. Hier ein paar Vorschläge:

  • Dienstfahrrad (Vorteil: es ist zu 100 % privat nutzbar, es muss nur ein geldwerter Vorteil von 1 % des Anschaffungswertes versteuert werden: bei 1.000 Euro Anschaffungspreis also nur 10 Euro)
  • Smartphone oder Tablet (da gibt es diverse Überlassungsmöglichkeiten)
  • Tankgutscheine
  • Parkgebühren
  • Jobticket (öffentliche Verkehrsmittel)
  • Zuschüsse zur KITA
  • Essensschecks
  • Prepaid-Kreditkarte etc.
  • Weiterbildung (berufsbezogen)

Achtung: Bei den Gutscheinen bzw. Kreditkarte sind Obergrenzen einzuhalten (44 Euro im Monat) und diese Leistungen müssen (regelmäßig) monatlich erbracht werden und dürfen nicht als Einmalzuwendung ausgezahlt werden. Der Mitarbeiter darf aber den Betrag „aufsparen“ und z. B. am Jahresende in einer Summe ausgeben.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, auch wenn es um die Höhe einer Gehaltsforderung geht, stehe ich, wie immer, mit Rat und Tat zur Verfügung!

Meine Leistungen

Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch; kostenlose Sprechstunde (ca. alle 2 Wochen); Bewerbungscoaching & Bewerbungshilfe; Stellenanzeigen analyiseren; Bewerbung schreiben lassen; Lebenslauf schreiben lassen; Bewerbung prüfen und gegenlesen; Arbeitszeugnis prüfen und schreiben; Karrierecoaching und Orientierungscoaching; Bewergbungshilfe für Schüler; Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche; Begleitung beim Onboarding; Arbeitszeugnisse schreiben und prüfen lassen; Eine „zweite Meinung“ zu ihrer beruflichen Situation und viele weitere Leistungen, die individuell auf Sie abgestimmt sind; Infos und Blogbeiträge zu aktuellen Themen und vieles mehr.

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